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Stand: 2026-07-26

Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Status

  • Anbieter: Rahim Sarvary, Bahnhofstraße 4c, 53347 Alfter (Deutschland).
  • Geltungsbereich: Website und Web-Anwendung unter sevarto.de sowie die darüber angebotene Dienstleistung „Sevarto – GPSR-Dokumentation".
  • Rechtsstatus nach BFSG: Sevarto ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG i.V.m. Empfehlung 2003/361/EG (Anhang Art. 2 Abs. 3): Einzelunternehmen, 1 Mitarbeitender, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils weit unter 2 Mio. EUR, keine Konzernverbindung. Die Anforderungen der §§ 3, 4 BFSG gelten daher gemäß § 3 Abs. 3 BFSG für die von Sevarto angebotene Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 2 Nr. 26 BFSG) nicht.
  • Selbstverpflichtung trotz Ausnahme: Sevarto orientiert sich freiwillig an WCAG 2.1 AA sowie an der harmonisierten Norm EN 301 549 als Zielrahmen. Ein Anspruch auf vollständige Konformität wird ausdrücklich nicht erhoben.
  • Vereinbarkeitsstatus: Die Website und Web-Anwendung sind mit den freiwillig zugrunde gelegten Anforderungen der WCAG 2.1 AA teilweise konform — teilweise deshalb, weil ein externes Vollaudit noch aussteht und einzelne, unten benannte Punkte erst im Zuge dieses Audits abschließend bewertet werden.

2. Bekannte Einschränkungen (Selbsteinschätzung vor externem Audit)

Diese Erklärung wird transparent geführt. Bekannte Einschränkungen zum Stand 2026-07-26:

  • Kontrast einzelner sekundärer Text-Elemente lag an der WCAG-AA-Grenze (Kennwert ca. 4.6-4.7:1 gegen die AA-Anforderung von 4.5:1 für Normaltext). Der Farbwert der sekundären Beschriftung wurde im aktuellen Entwicklungszyklus auf einen höheren Kontrast (≥ 7:1) angehoben.
  • Fokussichtbarkeit von Inline-Rechtstext-Links in Formular-Kontexten (z. B. AGB-/Datenschutz-Links in der Registrierung, im Profil) war in einzelnen Fällen unvollständig. Ein globaler :focus-visible-Fallback wurde ergänzt; Inline-Links wurden angepasst.
  • Sprungmarke „Zum Hauptinhalt springen" war zuvor nicht auf allen Routen vorhanden und wurde im aktuellen Entwicklungszyklus ergänzt.
  • Formularetiketten: einzelne Sub-Felder im Profilformular (EU-Verantwortlichen-Adresse) sowie das versteckte Datei-Eingabeelement des CSV-Uploads waren nur visuell/platzhaltergestützt benannt. Programmatische Etiketten wurden ergänzt.
  • Ein vollständiges Audit nach WCAG 2.1 AA — automatisierte Prüfung über alle öffentlichen Routen sowie die authentifizierte Anwendung und manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader — ist als Folgeschritt geplant. Bis zum Abschluss dokumentiert diese Erklärung den aktuellen Stand transparent.

3. Kontakt und Rückmeldung

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit richten Sie bitte an:

  • E-Mail: info@sevarto.de (identisch mit dem im Impressum benannten Kontakt).
  • Postalisch: an die im Impressum benannte Anschrift.

Barrieren melden: Wenn Ihnen Barrieren auffallen, schreiben Sie uns an info@sevarto.de — wir bestätigen den Eingang und geben eine inhaltliche Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Werktagen.

4. Verweis auf die Kleinstunternehmen-Ausnahme

  • Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
  • Definition Kleinstunternehmen: § 2 Nr. 17 BFSG i.V.m. Anhang Art. 2 Abs. 3 der Empfehlung 2003/361/EG — weniger als 10 Beschäftigte und (Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) höchstens 2 Mio. EUR.
  • Unionsrechtliche Grundlage: Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).
  • Zwei-Jahres-Regel: ein Statuswechsel tritt erst ein, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden (Anhang Art. 4 Abs. 2 der Empfehlung 2003/361/EG).
  • Zusicherung bei Wegfall der Ausnahme: überschreitet Sevarto die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, verpflichtet sich Sevarto, diese Erklärung zu aktualisieren und die vollständigen Anforderungen der §§ 3, 4 BFSG umzusetzen.

5. Sanierungsplan

  • Im aktuellen Entwicklungszyklus umgesetzt: Sprungmarke „Zum Hauptinhalt springen", globaler Fokus-Fallback, Anhebung sekundärer Textkontraste, Ergänzung fehlender Formularetiketten und programmatische Benennung des Datei-Upload-Elements.
  • Als Folgeschritt geplant: ein vollständiges Audit nach WCAG 2.1 AA unter Zugrundelegung von EN 301 549 (automatisierte Prüfung über alle öffentlichen Routen und die authentifizierte Anwendung sowie manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader), Behebung der dabei festgestellten Non-Conformances und Aktualisierung dieser Erklärung mit Datum und Ergebnis des Audits.

6. Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Rückmeldung auf eine Barrieremeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Die Marktüberwachung nach dem BFSG erfolgt durch die von den Ländern benannten Marktüberwachungsbehörden; deren Aufgaben werden bundesweit durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) koordiniert. Hinweis: Als Kleinstunternehmen ist Sevarto von den Anforderungen der §§ 3, 4 BFSG nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen (siehe § 4); dieser Hinweis erfolgt zur Transparenz und zur Wahrung Ihrer Informationsrechte.

Erstellung und Aktualisierung

  • Erstellt am: 2026-07-07.
  • Letzte Aktualisierung: 2026-07-26.
  • Zuletzt geprüft: 2026-07-26.
  • Nächste geplante Überprüfung: nach Abschluss des geplanten Vollaudits oder unverzüglich bei Statuswechsel (siehe § 4 Zwei-Jahres-Regel), spätestens jedoch 12 Monate nach der letzten Aktualisierung.