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Ratgeber

GPSR & Restbestände: Was gilt für Altware von vor dem 13.12.2024?

Von der Sevarto-Redaktion · Stand: 21.08.2026

3 Min. Lesezeit

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Damit stellt sich für viele Händler eine praktische Frage: Was ist mit Ware, die schon vor diesem Stichtag im Handel war — müssen die neuen GPSR-Pflichtangaben nachträglich ins Online-Angebot? Eine aktuelle Gerichtsentscheidung gibt dazu Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Die Grundregel: GPSR gilt ab dem 13.12.2024

Für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, verlangt die GPSR vollständige Pflichtangaben direkt im Angebot — u. a. Hersteller- und ggf. Verantwortliche-Person-Angaben, Produktidentifikation und Warnhinweise (siehe Art.-19-Checkliste). Fehlen diese Angaben, ist das weiterhin ein häufiger Abmahngrund.

Die Ausnahme für Altware (Art. 51 GPSR)

Die GPSR enthält in Art. 51 eine Übergangsregelung: Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter auf dem Markt bereitgestellt — also verkauft — werden. Für solche Altware müssen die neuen GPSR-Informationspflichten nicht nachträglich in ein bestehendes oder fortgeführtes Online-Angebot aufgenommen werden.

Was das LG Berlin II entschieden hat

In einer Entscheidung vom 30. Juni 2026 (Az. 27 O 221/26, einstweiliges Verfügungsverfahren) hat das Landgericht Berlin II diese Linie bestätigt: Ein Wettbewerber hatte von einem eBay-Händler verlangt, ein vor dem 13.12.2024 eingestelltes Angebot wegen fehlender Herstellerangaben zu entfernen. Das Gericht wies den Antrag ab. Zwei Punkte waren dabei maßgeblich:

  • Nach Art. 51 GPSR darf vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebrachte Ware weiter angeboten werden.
  • Auch nach der früheren Rechtslage (ProdSG) mussten Herstellerangaben nur auf dem Produkt oder der Verpackung stehen — nicht im Online-Angebot. Der Wettbewerber konnte sich also nicht darauf berufen, vergleichbare Angaben seien schon vor der GPSR im Angebot nötig gewesen.

Wichtig zur Einordnung: Das ist eine einzelne Entscheidung eines Landgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren — kein bindendes Präjudiz. Andere Gerichte können anders entscheiden, und eine höchstrichterliche Klärung steht aus. Verlassen Sie sich nicht allein auf diese Entscheidung, sondern prüfen Sie Ihren Fall eigenständig; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

Der Knackpunkt: das Inverkehrbringen belegen

Die Ausnahme hilft Ihnen nur, wenn Sie im Streitfall belegen können, dass das konkrete Produkt vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurde. Praktisch heißt das: Sichern Sie Nachweise, solange sie verfügbar sind — etwa Einkaufsrechnungen und Lieferscheine, das Anlagedatum bzw. einen Screenshot des Angebots sowie eine zum Stichtag gesicherte Produktliste. Ohne solchen Nachweis lässt sich die Ausnahme im Ernstfall schwer geltend machen.

Wo die Grenze liegt

Die Ausnahme gilt ausschließlich für Ware, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurde — sie ist kein Freibrief für Ihren gesamten Katalog. Bestellen Sie denselben Artikel nach dem Stichtag neu oder bringen ein neues Produkt erstmals in Verkehr, gelten für diese Einheiten die vollen GPSR-Pflichten. Trennen Sie daher sauber zwischen echter Altware und neu beschaffter Ware, statt pauschal von einer Befreiung auszugehen.

So unterstützt Sevarto

Für alle Produkte, die GPSR-Pflichtangaben benötigen — also neu in Verkehr gebrachte oder nachbestellte Ware — erstellt Sevarto aus Ihrer Produktliste (CSV) prüffertige Entwürfe des deutschen Listing-Sicherheitspakets: Pflichtangaben-Block, Hersteller- und Verantwortliche-Person-Angaben, Warnhinweise, Risikoanalyse-Entwurf und hash-verkettet und änderungsgeschützt geführter Auftrags-, Zahlungs- und Lieferverlauf; in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Zahlungseingang; in Ausnahmefällen kann es länger dauern. Sie prüfen, Sie geben frei — Sevarto erbringt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Produkte betroffen sind, zeigt der kostenlose GPSR-Scan in einer Minute.

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Sevarto erstellt strukturierte Entwürfe, die Sie als Verkäufer prüfen, anpassen und freigeben.

Wir leisten keine Rechtsberatung und geben keine Compliance-Garantie. Die endgültige Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte und die interne technische Dokumentation liegt bei Ihnen als verantwortlichem Wirtschaftsakteur im Sinne der GPSR.

Über Sevarto: Sevarto erstellt KI-gestützte GPSR-Compliance-Entwürfe für Amazon-Händler.